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Dr. Haydar Güler | Strafverteidiger |  Hamburg zur Startseite Bundesrechtsanwaltskammer
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Strafrechtliche Felder

„Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“ (Bertolt Brecht)


Gerade der sensible Bereich des Strafrechts, in dem Freiheitsrechte des Bürgers tangiert sind und dieser sich oft dem übermächtigen Machtapparat des Staates gegenüber sieht, erfordert einen kompetenten und spezialisierten Beistand auf Seiten des betroffenen Bürgers, um den Strafverfolgungsbehörden einen effektiven Gegenpol zu setzen und so für „Waffengleichheit“ zu sorgen.

Die Kanzlei Dr. Güler ist auf die Gebiete des Strafrechts spezialisiert und unter anderem in folgenden Bereichen tätig:

  • Allgemeines Strafrecht

  • Arztstrafrecht: Beim sogenannten Arztstrafrecht geht es meist darum, den Arzt gegen den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung, unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) oder der ärztlichen Sterbehilfe zu verteidigenZu dieser Problematik steht ihnen die Kanzlei für Strafrecht zur Verfügung.

  • Berufungen und Revisionen: Zur Berufung und Revisionen steht ihnen die Kanzlei für Strafrecht zur Verfügung.

  • Betäubungsmittelstrafrecht: Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt Verstöße im Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe. In kaum einem Strafrechtsgebiet stellt sich für Beschuldigte eine solche Vielzahl von Fragestellungen wie hier, z.B.: Ist der Besitz von Haschisch straflos? Wann wird ein Verfahren wegen Besitzes zum Eigenkonsum? Wann kommen mir die Vorteile des § 31 BtMG zu Gute? Was ist eine "nicht geringe Menge" Heroin, Kokain oder Haschisch? Kann ich "Therapie statt Strafe" bekommen? Darf mein Geld in einem Drogenstrafverfahren beschlagnahmt werden? . Zu dieser Problematik steht ihnen die Kanzlei www.kanzlei-gueler.de zur Verfügung.

  • Computer- und Internetstrafrecht: Wird klassifiziert in "Straftaten gegen den Computer" und "Straftaten mittels Computer/Internet". Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie bitte an die Spezialisten für Strafrecht.

  • Insolvenzstrafrecht: Als Insolvenzstraftaten können Delikte wie Bankrott, § 283 StGB, schwerer Bankrott § 283a StGB, Verletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB, die Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB sowie die Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB bezeichnet werden. Eine Verurteilung aufgrund dieser Straftaten führt nach der Insolvenzordnung zur Versagung der Restschuldbefreiung. 

    Aber auch Betrugsdelikte nach § 263 StGB und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer sind Strafdelikte, die regelmäßig von den Staatsanwaltschaften im Rahmen von Insolvenzverfahren geprüft werden. Die Kanzlei für Strafrecht steht ihnen jederzeit zur Verfügung.


  • Jugendstrafrecht: Jugendstrafrecht ist ein speziell auf die Besonderheiten von Jugendlichen ausgerichtetes Rechtsgebiet. Es findet seine Regelung im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist sein Anliegen nicht in der Sühne der Tat und Schutz der Bevölkerung vor dem Täter(Generalprävention) zu sehen, vielmehr steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Kanzlei für Strafverteidigung Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Kapitalstrafsachen: Unter Kapitalstrafsachen versteht man Strafverfahren mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts - eines der schwerste Verbrechen mit den höchsten Strafen in unserer Rechtsordnung.Sowohl wegen der im Fall des Schuldspruchs drohenden gravierenden Rechtsfolgen bei Mord zwingend lebenslange Freiheitsstrafe -, als auch wegen der besonderen Schwierigkeiten der Beweisführung stellen Kapitalstrafverfahren an den Verteidiger besondere Anforderungen.So wie es bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten Sonderzuständigkeiten für Kapitalstrafverfahren gibt (Schwurgerichte), erfordert qualifizierte Verteidigung in diesen Verfahren spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten des Verteidigers. Sofern Sie eine Professionelle Vertretung in dem Bereich gebrauchen stehen ihnen die Spezialisten für Strafrecht zur Seite.

  • Opfervertretungen (Nebenklage, Privatklage, Adhäsionsverfahren): Auch bei Opfervertretungen steht ihnen die Kanzlei Güler für Strafrecht zur Seite. 

  • Ordnungswidrigkeiten: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten hingegen befasst sich mit Verstößen gegen die durch Verwaltungsvorschriften geschaffene öffentliche Ordnung. Es enthält kein moralisches Unrecht, sondern wird als *Verwaltungsunrecht" bezeichnet. Kommen Sie auf uns zu, wir sind die Strafspezialisten der Kanzlei Dr. Güler.

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  • Präventivberatungen: Sie zielt darauf ab, Straftaten im Wirtschaftsverkehr zu vermeiden und die Möglichkeiten des „Erlaubten“ abzustecken. So sind unternehmerische Planungssicherheit und auch rechtliche “Absicherungen” gewährleistet. Aufgrund der Komplexität der Vorschriften und Straftatbestände des Wirtschaftsstrafrechts ist einem Unternehmer, aber auch anderen Teilnehmern des Wirtschaftslebens, der strafrechtliche Hintergrund unternehmerischen Handelns in weiten Teilen unbekannt. Oftmals sind unternehmerische Entscheidungen mit erheblichen strafrechtlichen Risiken verbunden. Sie benötigen eine Präventivberatung? Dann kommen Sie auf us zu. Wir sind die führenden Strafverteidiger der Kanzlei Dr. Güler 

  • Produktstrafrecht: Kommen Sie auf uns zu, falls Sie in dem Bereich eine Beratung benötigen. Anwaltskanzlei für Strafrecht von Dr. Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung. 

  • Steuerstrafrecht: Das Steuerstrafrecht regelt Sanktionen wegen Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze. Steuerdelikte sind u.a. in den §§ 369 ff. der Abgabenordnung (AO) geregelt. Es lassen sich Steuerstraftaten (§§ 369 - 376 AO) und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 377 - 384 AO) unterscheiden. Das zentrale Delikt im Steuerstrafrecht ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO. Bei den Ordnungswidrigkeiten sind vor allem die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO und die Steuergefährdung gem. § 379 AO zu nennen. Benötigen Sie professionelle Hilfe im Bereich Steuerstrafrecht? Die Spezialisten für Strafverteidigung der Kanzlei Dr. Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Strafvollstreckung/-vollzug: Unter dem Begriff Strafvollzug wird allgemein die Durchführung freiheitsentziehender Kriminalsanktionen verstanden. Damit umfasst Strafvollzug die Freiheitsstrafe, Jugendstrafe und freiheitsentziehende Maßregeln der Besserung und Sicherung. Wir sind darauf spezialisiert unsere Klienten in dem Bereich zu Beraten. Die Kanzlei für Strafrecht aus Hamburg steht ihnen stets zu Dienst. 

  • Umweltstrafrecht: Mit dem 18. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 1980 und dem 31. Strafrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 1994 sind unter erheblichen Verschärfungen und Erweiterungen zahlreiche Strafvorschriften zum Umweltschutz, die früher nicht existent oder lediglich in Verwaltungsvorschriften enthalten waren, in das Strafgesetzbuch eingeführt worden. Neben diesen im Strafgesetzbuch befindlichen Vorschriften hat der Gesetzgeber mittlerweile einen Wust von Strafdrohungen in zahllosen Spezialvorschriften verstreut, so dass es in der Verteidigungspraxis unserer Kanzlei nicht selten vorkam, dass ein einer Umweltstraftat Beschuldigte erst im Ermittlungsverfahren von der Existenz der Strafvorschrift, gegen die er nach Auffassung der Strafverfolgungsbehörden verstoßen haben soll, erfuhr. Kommen Sie auf uns zu falls Sie fragen. Ihr Spezialist für Strafverteidigung Dr. Haydar Güler.

  • Verkehrsstrafrecht: Der Straßenverkehr in Deutschland nimmt zu. Mehr Autos, mehr Verkehrsteilnehmer, mehr Verkehrsregeln, mehr Unfälle. Es ist kein Wunder, dass es immer öfter zu Rechtsstreitigkeiten rund ums Auto und den Straßenverkehr kommt. Die Komplexität der Materie steigt stetig an. Haben Sie Fragen zum Verkehrstrafrecht? Die Spezialisten für Strafverteidigung der Kanzlei Dr. Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Wiederaufnahmeverfahren: Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet wurde. Haben Sie Fragen zum Wiederaufnahmeverfahren? Die Spezialisten für Strafverteidigung der Kanzlei Dr. Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Wirtschaftstrafrecht: ist der Sammelbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Es dient dem Schutz der Struktur der WirtschaftsverfassungHaben Sie Fragen zum Wirtschaftsstrafrecht? Die Spezialisten für Strafverteidigung der Kanzlei Dr. Güler stehen ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Zeugenbeistand: Der Zeuge spielt im Strafverfahren eine immens wichtige Rolle bei der Urteilsfindung, je nach Fall kann Zeugenaussage zu diesem Zweck unverzichtbar sein. Infolge der Aussagen von Zeugen werden gravierende Verfahrensentscheidungen getroffen (Verurteilung, Einstellung, Freispruch). Aus diesem Grund haben Beschuldigte, Polizeien, Staatsanwaltschaften, Gerichte und die anderen Verfahrensbeteiligten ein großes Interesse an der Aussage. Die Spezialisten für Strafverteidigung der Kanzlei Dr. Güler steht ihnen jederzeit zur Verfügung.

Soweit es der Einzelfall erfordert, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Ärzten oder auf anderen Rechtsgebieten spezialisierten Kollegen zusammen, um eine bestmögliche und effektive Verteidigung zu gewährleisten.


Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch!


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